Seit Jänner 2009 ist gemäß des Energieausweis-Vorlagegesetzes (EAVG 2006)
ein gültiger Energieausweis vorzulegen bei:
- Neubauten
- Auf- und Zubauten ab 50m²
- Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung (konditionierter Gebäude)
- Bei Ansuchen um bestimmte Förderungen
WIE UND WAS BERECHNET DER ENERGIEAUSWEIS?
Der Energieausweis berechnet unter Berücksichtigung
- der Klimadaten des Standortes
- der Ausrichtung des Gebäudes
- der Geometrie des Objektes
- der Bauteile sowie der einzelnen Bauteilschichten
- und der Haustechnik
die Energiegewinne und -verluste des Gebäudes!
Anhand dieser Daten wird der Energiebedarf des Objektes ermittelt.
"IHR TYPENSCHEIN FÜR IHRE IMMOBILIE"
WAS BEINHALTET DER ENERGIEAUSWEIS?
- die Darstellung des Heizwärmebedarfs (HWB)
- die Berechnung des LEK-Wertes
- das Datenblatt zum Gebäude
- eine genaue Aufstellung der Flächenanteile verschiedener Bauteile (Außenwand, Fenster, etc.)
- die wärmeübertragende Umfassungsfläche
- die Darstellung der möglichen Förderungen in Bezug auf energiesparende und ökologische Maßnahmen
- Sanierungsvorschläge
Energieausweise können sowohl für Wohngebäude als auch Nicht-Wohngebäude (z.B. Schulen) erstellt werden.
WIE LANGE IST EIN ENERGIEAUSWEIS GÜLTIG?
Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt 10 Jahre
WER DARF EINEN ENERGIEAUSWEIS ERSTELLEN?
Die Erstellung hat durch befugte Fachleute, wie Ziviltechniker oder Gewerbetreibende mit einschlägigen Branchenkenntnissen zu erfolgen.
Die genaue Auflistung ist auf der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich abrufbar.